Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma „Die Brillenallee“ und ihren Kunden über die Herstellung, Lieferung, Reparatur oder Aufarbeitung von Sehhilfen, Kontaktlinsen sowie über den Verkauf sonstiger optischer Handelswaren. Sie gelten sowohl für Verträge, die in den Geschäftsräumen geschlossen werden, als auch – sofern angeboten – für Fernabsatzgeschäfte.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

1.2 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegen „Die Brillenallee“ an Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht ein berechtigtes Interesse des Kunden besteht oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

2. Angebote, Liefer- und Zahlungsbedingungen

2.1 Angebote und Lieferfristen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie dem Eingang etwa erforderlicher Unterlagen oder Bescheinigungen. Bei individuell angefertigten Produkten (insbesondere Brillen, Sonnenbrillen, optischen Gläsern und Kontaktlinsen) handelt es sich um produktionstechnische Fertigungszeiten, auf die „Die Brillenallee“ nur eingeschränkt Einfluss hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

2.2 Versand und Gefahrübergang

Erfolgt auf Wunsch des Kunden ein Versand der Ware, trägt der Kunde die vereinbarten Versandkosten. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware auf den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über.

2.3 Schutzverpackung

Wünscht der Kunde eine besondere Transport- oder Schutzverpackung, wird diese gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt.

2.4 Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware ohne Abzug fällig. Wird eine Rechnung erteilt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserteilung ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn „Die Brillenallee“ endgültig über den Betrag verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

2.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2.6 Gesetzliche Krankenkassen

Bei Vorlage eines Berechtigungsscheins oder einer ärztlichen Verordnung kann ein Anspruch auf Erstattung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bestehen. „Die Brillenallee“ rechnet nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab.

Der Kunde erhält eine Rechnung über den vollständigen Rechnungsbetrag und macht einen etwaigen Erstattungsanspruch selbst gegenüber seiner Krankenkasse geltend. Mit Übergabe eines Berechtigungsscheins erklärt sich der Kunde mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

2.7 Zahlungsarten

Zahlungen sind möglich in bar, per EC-/Debitkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren. Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde.

2.8 Individuell angefertigte Produkte (Brillen, Gläser, Kontaktlinsen)

Brillen, Sonnenbrillen mit individueller Verglasung sowie optische Gläser und Kontaktlinsen werden nach Kundenspezifikation gefertigt und stellen individuell angefertigte Produkte dar. Eine Stornierung ist nur bis zum tatsächlichen Produktionsbeginn möglich. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist.Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

2.9 Rückgabe nicht individuell gefertigter Ware

Nicht individuell gefertigte Handelsware kann nach freiwilliger Kulanzregelung zurückgenommen werden. Eine Barauszahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Stattdessen wird ein Gutschein in Höhe des Warenwertes ausgestellt.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz bleibt hiervon unberührt.


3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Firma „Die Brillenallee“. Bei individuell angefertigten Produkten (insbesondere Brillen, optischen Gläsern und Kontaktlinsen) gilt dies auch für Werklohnforderungen. Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Vorbehaltsware ist vor vollständiger Bezahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma „Die Brillenallee“ zulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) hat der Kunde Die Brillenallee unverzüglich zu informieren.

 

4. Preise und Kostenvoranschläge

4.1 Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

4.2 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Sollten sich im Rahmen der Auftragsdurchführung Abweichungen ergeben, insbesondere aufgrund zusätzlicher notwendiger Arbeiten oder Materialänderungen, wird der Kunde hierüber vor Durchführung informiert.

4.3 Erstattungen durch Krankenkassen oder Versicherungen

Sofern der Kunde Leistungen bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, Beihilfestelle oder Versicherung einreichen kann, erfolgt die Abrechnung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kostenträger.

„Die Brillenallee“ ist nicht Vertragspartner des Kostenträgers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Kürzungen, Ablehnungen oder Erstattungsbegrenzungen durch Krankenkassen, Versicherungen oder sonstige Dritte berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber der Firma Die Brillenallee. Maßgeblich ist der zwischen dem Kunden und Die Brillenallee vereinbarte Preis.

 

5. Reparaturen und Aufbewahrung

5.1 Ausgabe von Reparaturware

Bei Annahme eines Reparatur- oder Aufarbeitungsauftrags kann dem Kunden ein Abholbeleg (Kontrollabschnitt) ausgehändigt werden. Die Herausgabe der Reparaturware erfolgt gegen Vorlage dieses Belegs. Ist der Kunde nicht im Besitz des Abholbelegs, kann die Herausgabe erfolgen, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme anderweitig nachgewiesen wird. „Die Brillenallee“ ist in diesem Fall berechtigt, einen geeigneten Identitätsnachweis zu verlangen.

5.2 Aufbewahrung und Verwertung bei Nichtabholung

Fertiggestellte Reparaturware wird für die Dauer von sechs Monaten ab dem vereinbarten oder mitgeteilten Abholtermin unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde im Annahmeverzug.

„Die Brillenallee“ ist nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens einem Monat berechtigt, die Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen. Ein etwaiger Verwertungserlös wird mit offenen Forderungen verrechnet. Ein verbleibender Überschuss wird an den Kunden ausgekehrt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

6. Höhere Gewalt

Kann „Die Brillenallee“ aufgrund höherer Gewalt ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so ist sie für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Die Brillenallee liegen und auch durch zumutbare Sorgfalt nicht verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere:

• Naturkatastrophen,

• Brand- oder Wasserschäden,

• Epidemien oder Pandemien,

• behördliche Anordnungen,

• Lieferkettenunterbrechungen,

• Energie- oder Rohstoffmangel,

• Streik oder rechtmäßige Aussperrung.

„Die Brillenallee“ wird den Kunden über Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Verzögert sich die Leistung um mehr als zwei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung bis dahin noch nicht erbracht wurde. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

7. Kontaktlinsen

7.1 Ermittlung der Kontaktlinsenwerte – keine Anpassung

„Die Brillenallee“ ermittelt auf Wunsch des Kunden die erforderlichen Kontaktlinsenwerte auf Grundlage vorliegender Brillenwerte oder einer durchgeführten Refraktionsbestimmung. Eine Anpassung von Kontaktlinsen am Auge (insbesondere Sitzkontrolle, Beweglichkeitsprüfung oder Beurteilung mittels Spaltlampe) erfolgt nicht. Die Ermittlung der Kontaktlinsenparameter ersetzt keine augenärztliche Untersuchung oder medizinische Anpassung.

7.2 Eigenverantwortung des Kunden

Mit dem Kauf von Kontaktlinsen bestätigt der Kunde,

• dass ihm keine medizinischen Gründe bekannt sind, die gegen das Tragen von Kontaktlinsen sprechen

• dass er bereits Erfahrung im Tragen von Kontaktlinsen hat oder sich der besonderen Eigenverantwortung bewusst ist

• dass er Kontaktlinsen selbstständig und sachgerecht ein- und aussetzen sowie pflegen kann

• dass ihm bekannt ist, dass keine Anpasskontrolle am Auge erfolgt

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Entscheidung, die ermittelten Werte für das Tragen von Kontaktlinsen zu verwenden.

7.3 Haftung

„Die Brillenallee“ haftet nicht für Beeinträchtigungen, Unverträglichkeiten oder Schäden, die insbesondere resultieren aus:

• individueller Nichtverträglichkeit des Materials oder der Geometrie

• fehlender oder nicht durchgeführter medizinischer Anpassung

• unsachgemäßer Handhabung oder Pflege

• Nichtbeachtung der Herstellerhinweise

Die Haftung bleibt unberührt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

7.4 Rückgabe und Umtausch

Kontaktlinsen sind individuell nach Kundenspezifikation gefertigte Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Sie werden auf Grundlage der persönlichen Parameter des Kunden (insbesondere Stärke, Basiskurve, Durchmesser, Material) speziell bestellt bzw. gefertigt und sind daher eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten.

Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Stornierung nach Produktionsbeginn ist ausgeschlossen.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist.

Unabhängig davon sind Kontaktlinsen aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern eine Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln bleiben unberührt.

Kontaktlinsenpflegemittel sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

7.5 Ärztliche Verordnungen und Krankenkassen

Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung oder eines Berechtigungsscheins gelten die jeweiligen Vereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen. Insoweit gilt Abschnitt 3.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

7.6 Anwendungshinweise

Der Kunde ist verpflichtet, die Packungsbeilage sorgfältig zu lesen und die Trage-, Hygiene- und Pflegehinweise einzuhalten. Bei auftretenden Beschwerden (z. B. Rötung, Schmerzen, Fremdkörpergefühl oder Sehverschlechterung) sind die Kontaktlinsen unverzüglich zu entfernen und ein Augenarzt zu konsultieren.

Geöffnete Kontaktlinsenbehältnisse sind nach Ablauf der vom Hersteller empfohlenen Verwendungsdauer zu entsorgen.

 

8. Service- und Dienstleistungen

8.1 Serviceleistungen

Service- und Dienstleistungen, die nicht Bestandteil eines Gewährleistungsanspruchs oder einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung sind, werden nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet. Die jeweils gültigen Preise können in den Geschäftsräumen eingesehen werden.

8.2 Ansichtssendungen / Bestellungen zur Auswahl

Bestellt „Die Brillenallee“ auf Wunsch des Kunden Fassungen oder optische Instrumente ausschließlich zur Ansicht oder Auswahl, ohne dass bereits ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, kann hierfür eine angemessene Handlingspauschale in Höhe von 12,00 € berechnet werden, sofern kein Kauf zustande kommt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

8.3 Umarbeitung vorhandener Gläser

Werden bereits vorhandene und gerandete Gläser auf Wunsch des Kunden in eine andere Fassung eingearbeitet, erfolgt dies auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden. Durch das Umschleifen oder in eine andere Fassung können sich technisch bedingte Änderungen der bisherigen Zentrierung oder Passform ergeben, die zu optischen Einschränkungen führen können. Für hieraus resultierende Einschränkungen wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Gesetzliche Ansprüche bei schuldhaft verursachten Schäden bleiben unberührt.

8.4 Gleitsichtbrillen

Beim Kauf einer Gleitsichtbrille wird darauf hingewiesen, dass diese eine Vielzahl von Sehbereichen abdeckt, jedoch nicht zwingend jede spezielle Sehaufgabe optimal ersetzt.

Insbesondere bei besonderen Anforderungen (z. B. Bildschirmarbeit, längeres Lesen, feinmotorische Tätigkeiten oder spezielle Hobbys) kann eine zusätzliche, individuell angepasste Sehhilfe sinnvoll oder erforderlich sein. Dies stellt keinen Sachmangel dar, sofern die Gleitsichtgläser entsprechend den vereinbarten Werten gefertigt wurden.

8.5 Mitwirkungspflicht bei der Augenglasbestimmung

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Durchführung einer Augenglasbestimmung (insbesondere bei der subjektiven Refraktion) vollständige, wahrheitsgemäße und sorgfältige Angaben zu seinen Sehgewohnheiten, Sehproblemen, bisherigen Sehhilfen sowie zu seinen individuellen Sehbedürfnissen zu machen.

Das Ergebnis der Augenglasbestimmung hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung und den Angaben des Kunden ab. Unrichtige, unvollständige oder missverständliche Angaben können das Messergebnis beeinflussen und Auswirkungen auf die spätere Nutzung der Sehhilfe haben.

Eine Haftung für Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Ansprüche bei fehlerhafter Durchführung der Augenglasbestimmung bleiben unberührt.


9. Gewährleistung

9.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Für alle von der Firma „Die Brillenallee“ gelieferten Waren und erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.2 Mängelrechte

Liegt ein Sachmangel vor, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von der Firma „Die Brillenallee“ durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bleiben unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach den Haftungsregelungen dieser AGB. Eine Gewöhnungsbedürftigkeit, individuelle Wahrnehmungsunterschiede oder subjektive Sehgewohnheiten stellen für sich genommen keinen Sachmangel dar, sofern die Sehhilfe entsprechend den vereinbarten technischen Werten fachgerecht gefertigt wurde.

9.3 Kein Gewährleistungsanspruch bei unsachgemäßer Behandlung

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Schäden, die verursacht wurden durch:

• unsachgemäße Behandlung oder Pflege,

• Nichtbeachtung von Gebrauchshinweisen,

• normalen Verschleiß,

• eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte.

Die Beweislastverteilung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.4 Anfertigung nach Angaben Dritter

Werden Sehhilfen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nach Angaben Dritter (z. B. Augenarzt, vorhandene Verordnung oder Kundenangaben) gefertigt, erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die fachgerechte technische Umsetzung dieser Vorgaben. Für die Richtigkeit der übermittelten Werte sowie für die individuelle Verträglichkeit übernimmt „Die Brillenallee“ keine Gewähr, sofern die Anfertigung trotz Hinweises auf mögliche Unstimmigkeiten ausdrücklich nach diesen Angaben gewünscht wurde.

Gesetzliche Haftungsansprüche bei schuldhafter Pflichtverletzung bleiben unberührt.

9.5 Reparatur- und Werkleistungen

Für Reparatur- und sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die konkret ausgeführte Reparaturleistung. Nicht erfasst sind bereits vorhandene Materialermüdung, Verschleiß oder Bauteile, die nicht Gegenstand der Reparatur waren.

9.6 Ersatzteilverfügbarkeit bei Auslaufmodellen

Bei reduzierten, auslaufenden oder nicht mehr produzierten Fassungen oder optischen Geräten kann die Verfügbarkeit von Ersatzteilen eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Lieferung nicht mehr verfügbarer Ersatzteile besteht nicht.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.

 

10. Haftung

10.1 Grundsatz

Die Haftung der Firma „Die Brillenallee“ auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

10.2 Unbeschränkte Haftung

Die Haftung ist unbeschränkt bei:

• Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

• Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

• Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,

• Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.

10.3 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz

11.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

11.2 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von der Firma Die Brillenallee. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Erfüllungsort für Kaufleute ist der Sitz von der Firma Die Brillenallee, sofern gesetzlich zulässig.